Diese Geschäftsordnung setzt alle früheren Geschäftsordnungen ausser Kraft

Die Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung setzt alle früheren Geschäftsordnungen außer Kraft

  1. Änderungen in der Geschäftsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher
    Mehrheit beschlossen.
  2. Mitglieder
    a. Die Mitglieder der Elsheimer Schnorressänger unterteilen sich in singende Mitglieder
    und nicht-singende Mitglieder.
    b. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist mündlich oder schriftlich an den Vorstand
    zu stellen. Der Vorstand entscheidet über eine vorläufige Mitgliedschaft in Form
    einer Probezeit. Die vollständige Aufnahme in den Verein muss nach der Probezeit
    von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
    c. Die Anwesenheit und aktive Teilnahme aller Mitglieder an folgenden
    Veranstaltungen haben höchste Priorität:
    i. Alle Auftritte der Elsheimer Schnorressänger bei Veranstaltungen des
    Elsheimer Carneval Vereins
    ii. Alle Auftritte der Elsheimer Schnorressänger an Fastnachtssitzungen und
    sonstigen fastnachtlichen Veranstaltungen
    iii. Das Schnorresfest (inklusive Auf- und Abbau)
    d. d) Nimmt ein Mitglied mehr als 3 Jahre nicht aktiv am Vereinsleben teil, endet seine
    Mitgliedschaft automatisch.
  3. Singende Mitglieder
    a. Die maximale Anzahl der singenden Mitglieder sollte nicht größer als 20 sein.
    b. Die Probenbeteiligung eines jeden singenden Mitglieds sollte im Jahresdurchschnitt
    über 70% betragen.
    c. Jedes singende Mitglied sollte am Probenwochenende teilnehmen. Die Teilnahme
    am Probenwochenende hat höchste Priorität.
    d. Jedes singende Mitglied sollte an mindestens 2/3 der Bühnenproben teilnehmen. Die
    Teilnahme an den Bühnenproben hat höchste Priorität.
    e. Wenn einer oder mehrere der Punkte 3.b bis 3.d nicht erfüllt sein sollten,
    entscheidet der Vorstand über die Teilnahme des Sängers an den anstehenden
    Auftritten.
  4. Nicht-singende Mitglieder
    a. Nicht-singende Mitglieder sind Mitglieder der Elsheimer Schnorressänger, die zwar
    nicht singen, aber den Verein in wesentlichen Angelegenheiten unterstützen.
    b. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages der nicht-singenden Mitglieder wird an der
    Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag
    der nicht-singenden Mitglieder kann vom Mitgliedsbeitrag der singenden Mitglieder
    abweichen.
    c. Jedes nicht-singende Mitglied sollte an mindestens 2/3 der Bühnenproben
    teilnehmen. Die Teilnahme an den Bühnenproben hat höchste Priorität.
  5. Ehrungen
    a. Silberne Ehrennadel: Die silberne Ehrennadel erhält jedes Mitglied nach 25 Jahren
    Mitgliedschaft inklusive Probezeit.
    b. Silberner Ehrenorden: Den silbernen Ehrenorden erhält ein Mitglied, wenn es
    mindestens 25 Jahre Mitglied ist und zusätzlich mindestens 15 Jahre Vorstandsarbeit
    oder gleichwertige herausragende Arbeit für den Verein geleistet hat. Des Weiteren
    behält sich der Vorstand vor, bei langjährigen, außerordentlichen und
    ehrenamtlichen Leistungen für den Verein, den silbernen Ehrenorden zu verleihen.
    c. Goldener Ehrenorden: Den goldenen Ehrenorden erhält ein Mitglied, wenn es
    mindestens 50 Jahre Mitglied ist. Des Weiteren behält sich der Vorstand vor, bei
    langjährigen, außerordentlichen und ehrenamtlichen Leistungen für den Verein, die
    über die zu erbringenden Leistungen zum Erreichen des silbernen Ehrenorden
    hinausgehen, den goldenen Ehrenorden an Mitglieder zu verleihen.
    d. Ehrenchorleiter: Als Ehrenchorleiter kann ein Chorleiter ausgezeichnet werden,
    wenn er mehr als 40 Jahre die Chorleitung innehat und darüber hinaus sich
    außerordentlich für den Verein eingebracht hat. Über die Vergabe der
    Ehrenchorleiterwürde entscheidet Vorstand.
    e. Zeiträume, in denen ein Mitglied inaktiv oder vorübergehend aus dem Verein
    ausgetreten war, werden für die Ehrungen 5.a bis 5.c nicht mit einbezogen.
  6. Kommunikation (intern)
    a. Der Schnorressänger-Augenblick nach jeder Singstunde stellt den zentralen
    Kommunikationskanal innerhalb des Vereins dar. Hier sollen alle Informationen aus
    dem Vorstand verteilt und Anliegen aus dem Verein besprochen werden.
    b. Wichtige Informationen werden zusätzlich per Mail an den gesamten Verein verteilt.
    c. Kurz-Informationen, kleinere Terminabsprachen sowie eine schriftliche
    Zusammenfassung des Schnorressänger-Augenblicks können auch über Messenger
    Dienste kommuniziert werden.
  7. Das Schnorreslied sollte bei jedem Auftritt der Elsheimer Schnorressänger als Zugabe
    gesungen werden. In jedem Fall wird es an jeder Fastnachtssitzung in Stadecken-Elsheim von
    den Elsheimer Schnorressängern gesungen.
  8. Bei finanziellen Problemen wird ein Antrag auf Zuschuss an den ECV gestellt.
  9. Zur Pflege des fastnachtlichen Brauchtums, sollte die Geschäftsordnung der Elsheimer
    Schnorressänger einen 11. Paragraphen enthalten.