Diese Geschäftsordnung setzt alle früheren Geschäftsordnungen ausser Kraft
- Die maximale Anzahl der aktiven Schnorressänger sollte die 20 nicht überschreiten.
- Aktive Mitgliedschaft
a.) Der Entscheidung des Vorstandes über die Mitgliedschaft geht einer Abstimmung der Mitglieder voraus (einfache Mehrheit), hierbei ist die so neu erworbene Mitgliedschaft auf ein Probejahr begrenzt.
b.) Nach erfolgtem Probejahr erfolgt ein Antrag zur vollständigen Mitgliedschaft. Diese wird durch eine 2/3 Mehrheit von 100% der Schnorressänger entschieden. Bei der Abstimmung darf es keine Enthaltungen geben.
c.) Punkt 1 kann durch Punkt 2 außer Kraft gesetzt werden .
d.) Durch die aktive Mitgliedschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag in Form eines Entgelts. - Passive Mitgliedschaft
a.) Passives Mitglied kann nur ein aktives Mitglied werdenb.) Das aktive Mitglied teilt den Wunsch auf passive Mitgliedschaft dem Vorstand mit
c.) Zugehörigkeit (z.B. für Ehrungen) werden nur für aktive Mitglieder gerechnet
d.) Nach 5 Jahren endet die passive Mitglied - In der Regel ist das Schnorresprobewochenende ein Wochenende vor dem 11.11. Dieser Termin kann durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss geändert werden.
- Das Schnorreslied wird, wenn möglich, in jeder Zugabe gesungen, jedoch immer an jeder Sitzung in Stadecken-Elsheim.
- Bei finanziellen Problemen, wird ein Antrag auf Zuschuss an den ECV gestellt.
History:
20010401 Erstellung der Schnorressänger Geschäftsordnung
20040312 Änderung in der Geschäftsordnung während der Mitgliederversammlung
20080307 Hinzufügen der passiven Mitgliedschaft
20120323 Hinzufügen der Regelung für die Mitgliedschaft auf Probe