Diese Geschäftsordnung setzt alle früheren Geschäftsordnungen ausser Kraft
Die Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung setzt alle früheren Geschäftsordnungen außer Kraft
- Änderungen in der Geschäftsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit beschlossen. - Mitglieder
a. Die Mitglieder der Elsheimer Schnorressänger unterteilen sich in singende Mitglieder
und nicht-singende Mitglieder.
b. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist mündlich oder schriftlich an den Vorstand
zu stellen. Der Vorstand entscheidet über eine vorläufige Mitgliedschaft in Form
einer Probezeit. Die vollständige Aufnahme in den Verein muss nach der Probezeit
von der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
c. Die Anwesenheit und aktive Teilnahme aller Mitglieder an folgenden
Veranstaltungen haben höchste Priorität:
i. Alle Auftritte der Elsheimer Schnorressänger bei Veranstaltungen des
Elsheimer Carneval Vereins
ii. Alle Auftritte der Elsheimer Schnorressänger an Fastnachtssitzungen und
sonstigen fastnachtlichen Veranstaltungen
iii. Das Schnorresfest (inklusive Auf- und Abbau)
d. d) Nimmt ein Mitglied mehr als 3 Jahre nicht aktiv am Vereinsleben teil, endet seine
Mitgliedschaft automatisch. - Singende Mitglieder
a. Die maximale Anzahl der singenden Mitglieder sollte nicht größer als 20 sein.
b. Die Probenbeteiligung eines jeden singenden Mitglieds sollte im Jahresdurchschnitt
über 70% betragen.
c. Jedes singende Mitglied sollte am Probenwochenende teilnehmen. Die Teilnahme
am Probenwochenende hat höchste Priorität.
d. Jedes singende Mitglied sollte an mindestens 2/3 der Bühnenproben teilnehmen. Die
Teilnahme an den Bühnenproben hat höchste Priorität.
e. Wenn einer oder mehrere der Punkte 3.b bis 3.d nicht erfüllt sein sollten,
entscheidet der Vorstand über die Teilnahme des Sängers an den anstehenden
Auftritten. - Nicht-singende Mitglieder
a. Nicht-singende Mitglieder sind Mitglieder der Elsheimer Schnorressänger, die zwar
nicht singen, aber den Verein in wesentlichen Angelegenheiten unterstützen.
b. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages der nicht-singenden Mitglieder wird an der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag
der nicht-singenden Mitglieder kann vom Mitgliedsbeitrag der singenden Mitglieder
abweichen.
c. Jedes nicht-singende Mitglied sollte an mindestens 2/3 der Bühnenproben
teilnehmen. Die Teilnahme an den Bühnenproben hat höchste Priorität. - Ehrungen
a. Silberne Ehrennadel: Die silberne Ehrennadel erhält jedes Mitglied nach 25 Jahren
Mitgliedschaft inklusive Probezeit.
b. Silberner Ehrenorden: Den silbernen Ehrenorden erhält ein Mitglied, wenn es
mindestens 25 Jahre Mitglied ist und zusätzlich mindestens 15 Jahre Vorstandsarbeit
oder gleichwertige herausragende Arbeit für den Verein geleistet hat. Des Weiteren
behält sich der Vorstand vor, bei langjährigen, außerordentlichen und
ehrenamtlichen Leistungen für den Verein, den silbernen Ehrenorden zu verleihen.
c. Goldener Ehrenorden: Den goldenen Ehrenorden erhält ein Mitglied, wenn es
mindestens 50 Jahre Mitglied ist. Des Weiteren behält sich der Vorstand vor, bei
langjährigen, außerordentlichen und ehrenamtlichen Leistungen für den Verein, die
über die zu erbringenden Leistungen zum Erreichen des silbernen Ehrenorden
hinausgehen, den goldenen Ehrenorden an Mitglieder zu verleihen.
d. Ehrenchorleiter: Als Ehrenchorleiter kann ein Chorleiter ausgezeichnet werden,
wenn er mehr als 40 Jahre die Chorleitung innehat und darüber hinaus sich
außerordentlich für den Verein eingebracht hat. Über die Vergabe der
Ehrenchorleiterwürde entscheidet Vorstand.
e. Zeiträume, in denen ein Mitglied inaktiv oder vorübergehend aus dem Verein
ausgetreten war, werden für die Ehrungen 5.a bis 5.c nicht mit einbezogen. - Kommunikation (intern)
a. Der Schnorressänger-Augenblick nach jeder Singstunde stellt den zentralen
Kommunikationskanal innerhalb des Vereins dar. Hier sollen alle Informationen aus
dem Vorstand verteilt und Anliegen aus dem Verein besprochen werden.
b. Wichtige Informationen werden zusätzlich per Mail an den gesamten Verein verteilt.
c. Kurz-Informationen, kleinere Terminabsprachen sowie eine schriftliche
Zusammenfassung des Schnorressänger-Augenblicks können auch über Messenger
Dienste kommuniziert werden. - Das Schnorreslied sollte bei jedem Auftritt der Elsheimer Schnorressänger als Zugabe
gesungen werden. In jedem Fall wird es an jeder Fastnachtssitzung in Stadecken-Elsheim von
den Elsheimer Schnorressängern gesungen. - Bei finanziellen Problemen wird ein Antrag auf Zuschuss an den ECV gestellt.
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- Zur Pflege des fastnachtlichen Brauchtums, sollte die Geschäftsordnung der Elsheimer
Schnorressänger einen 11. Paragraphen enthalten.